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Mit der Abgasuntersuchung (AU) als Bestandteil der Hauptuntersuchung sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge bestimmte Grenzwerte beim Abgas nicht überschreiten. Besitzer von Kfz sollten darauf achten, HU-Termine regelmäßig einzuhalten, um Bußgelder zu vermeiden.

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Seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung

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Lange Zeit war die Abgasuntersuchung eine separate Prüfung, die unabhängig von der TÜV-Prüfung durchgeführt wurde. Die Untersuchung wurde im Jahr 1985 in Deutschland als „Abgassonderuntersuchung“ (ASU) eingeführt. Zunächst waren nur Benzinfahrzeuge davon betroffen, 1993 gab es dann eine allgemeine Pflicht zur Abgasuntersuchung. Heute kann eine Abgasuntersuchung zwar immer noch separat erforderlich sein und erledigt werden.

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Allerdings ist die AU seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Mit dem Erhalt der TÜV-Plakette wird somit zugleich bestätigt, dass das Fahrzeug die aufgestellten Abgasgrenzwerte einhält.

 

Im Jahr 2012 wurden die Grenzwerte im Rahmen neuer EU-Richtlinien nochmals verschärft, die wurden seit dem mehrfach wiederum angepasst. Unser AU erfolgt immer nach den aktuell gültigen Richtlinien.

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Befreiung für Oldtimer

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Oldtimer sind teilweise von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit. Oldtimer mit Benzinmotor müssen nicht zur Abgasuntersuchung gebracht werden, wen sie vor dem 1. Juli 1969 zugelassen worden sind. Dieselfahrzeuge müssen keine Abgasuntersuchung absolvieren, wenn die Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977 liegt.

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Um unserer Informationspflicht nachzukommen, können Sie wie folgt Dokumente herunterladen:

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